es geht um das Fahren mit Kennzeichen hinter der Scheibe. Ein und die selbe Tat offenbar unterschiedlich bewertet.
am 15.April 2013 von der Polizei deswegen angehalten und verhört worden. Keine Angaben zur Sache gemacht.
Dann gab es im Mai dieses Schreiben von der Bußgeldstelle. Die zehn Euro wurden zwei Tage später bezahlt.
Jetzt im Febr. 2014 plötzlich dieser Strafbefehl
Ich verstehe die unterschiedliche Bewertung ein und derselben Tat nicht. Jedesmal war das Kennzeichen hinter der Scheibe- einmal gibt es ein Schreiben der Bußgeldstelle und dann ein Schreiben vom Gericht.
Ist / war das nun eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
Auch die Namen im Bussgeldschreiben und im Strabefehl der Polizeibeamten PK................. und PK'in..................... (Namen wurden von mir geschwärzt) sind gleich.
Also müßen doch die (gleichen) Polizeibeamten ein Ordnungswidrigkeitenanzeige und eine Strafanzeige wegen ein und der selben Tat gefertigt haben.
Warum wurde denn wegen der Fahrt am 15.April 2013 nicht auch ein Strafbefehl ausgefertigt, sondern ein Verwarngeld erhoben?
Warum und wieso haben die gleichen Polizeibeamten hier dieselbe Tat unterschiedlich bewertet?
es geht um das Fahren mit Kennzeichen hinter der Scheibe.
AntwortenLöschenEin und die selbe Tat offenbar unterschiedlich bewertet.
am 15.April 2013 von der Polizei deswegen angehalten und verhört worden.
Keine Angaben zur Sache gemacht.
Dann gab es im Mai dieses Schreiben von der Bußgeldstelle.
Die zehn Euro wurden zwei Tage später bezahlt.
Jetzt im Febr. 2014 plötzlich dieser Strafbefehl
Ich verstehe die unterschiedliche Bewertung ein und derselben Tat nicht.
Jedesmal war das Kennzeichen hinter der Scheibe-
einmal gibt es ein Schreiben der Bußgeldstelle und dann ein Schreiben vom Gericht.
Ist / war das nun eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
Auch die Namen im Bussgeldschreiben und im Strabefehl der Polizeibeamten PK................. und PK'in.....................
(Namen wurden von mir geschwärzt) sind gleich.
Also müßen doch die (gleichen) Polizeibeamten ein Ordnungswidrigkeitenanzeige und eine Strafanzeige wegen ein und der selben Tat gefertigt haben.
Warum wurde denn wegen der Fahrt am 15.April 2013 nicht auch ein Strafbefehl ausgefertigt, sondern ein Verwarngeld erhoben?
Warum und wieso haben die gleichen Polizeibeamten hier dieselbe Tat unterschiedlich bewertet?